Warum ist das Datenschutzrecht so wichtig?
Datennotfälle und Datenskandale der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, welche Folgen der missbräuchliche Umgang mit Daten nach sich ziehen kann, insbesondere für die Betroffenen, aber gerade auch Unternehmen. Denn gelangen empfindliche und intime Daten an eine breite Öffentlichkeit können dadurch erhebliche Schäden wirtschaftlicher oder persönlicher Art verursacht werden, ganz abgesehen vom Imageschaden für die betroffenen Unternehmen.
EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 14. April 2016 durch das EU-Parlament beschlossen worden. Sie ist am 04.05.2016 im Amtsblatt der Europäisches Union veröffentlicht worden und tritt damit am 25.05.2016 in Kraft. Anwendbar ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung damit ab dem 25. Mai 2018.
Insbesondere infolge der teilweise in der EU-Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen weitgehenden Regelungen und vor allem auch dem durch die Verordnung vorgesehenen erweiterten, am weltweiten Unternehmensumsatz festgemachten Bußgeldrahmen sollte ein erhöhtes Augenmerk auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gelegt werden.
Was sind personenbezogene Daten?
„Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.“
Diese Definition aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zeigt, wie weitreichend und umfassend der Datenbegriff heute verstanden wird.
Steigender Bedarf an Rechtsberatung im Datenschutz
Datenschutz ist längst nicht mehr nur ein Wort, das man mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder der Presse in Verbindung bringt. Datenschutz betrifft heutzutage jedermann. Mit dem Einzug moderner Kommunikationsmedien und insbesondere dem Computer und dem Internet in die Welt der Betriebe, Behörden und auch zu Hause, besteht ein ganz neuer Bedarf an Datenschutz in den unterschiedlichsten Formen.
Insbesondere vor dem Hintergrund
- der stetig steigenden Nutzung von Internet durch Privatpersonen und die damit einhergehende Herausgabe persönlicher Daten (soziale Netzwerke, Foren, Gästebücher, Blogs),
- immer prominenterer Datenskandale (Meldebehördenfälle, illegale Weitergabe von Daten an Unternehmen oder Behörden),
- unlauterer Geschäftspraktiken (Sammeln von Kontaktdaten für kommerzielle Zwecke, z.B. Spamlisten oder Werbelisten),
- des zunehmenden Missbrauchs von Daten, etwa im Bereich der Internetkriminalität (Identitätsdiebstahl, Beleidigungsdelikte, Urheberrechtsdelikte),
- der steigenden Akzeptanz von Internetrecherchen im Arbeitsmarkt („googelnde“ Personalabteilungen)
hat sich der Bedarf an Beratung in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten in jüngster Zeit vervielfacht. Gerade auch vor dem Hintergrund der durch die EU-Datenschutzgrundverordnung beabsichtigten europaweiten Vereinheitlichung in weiten Teilen des Datenschutzes ist davon auszugehen, dass der der Bedarf und auch die hierfür notwendige rechtliche Beratung im Bereich des Datenschutzrechts zukünftig noch weiter steigen wird.
Leistungen unserer Kanzlei
- Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen
- Ermittlung des Datenschutz-Niveaus in Ihrem Unternehmen
- Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Aufbau bzw. Optimierung einer Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen
- Beratung bei der Auftragsdatenverarbeitung und Erstellung von ADV-Vereinbarungen
- Erstellung von Gutachten zum Nachweis rechtskonformer Verfahren und Beratung bei der Umsetzung im Unternehmen
- Rechtliche Beratung bei Werbe- und Marketing-Maßnahmen
- Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Datenschutzerklärungen, insbesondere im Internet nach § 13 TMG
- Rechtliche Beratung bei den Anforderungen an die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben für Diensteanbieter, wie insbesondere Webseitenbetreiber und Online-Shop-Betreiber
- Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Erhebung und Verwendung von Daten im Internet
- Unterstützung bei der Schulung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Durchführung von Schulungen zum Datenschutz, insbesondere für betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Übernahme der Kommunikation und Verhandlung mit Aufsichtsbehörden in Konfliktfällen, insbesondere Prüfung von behaupteten datenschutzrechtlichen Verstößen mit Bußgeldandrohung bzw. Bußgeldfestsetzung