BGB-Novelle zum neuen Kaufrecht ab dem 01.01.2022
Bereits ab dem 1. Januar 2022 werden einige neue Regelungen zum Kaufrecht in Kraft treten, die ab diesem Zeitpunkt zu beachten sind.
Hintergrund ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Diese zivilrechtliche Änderung ist wegen der Umsetzung zweier europäischer Richtlinien in nationales Recht notwendig.
Ziel der Neuregelungen ist es, das Kaufrecht an die fortschreitende Digitalisierung von Produkten anzupassen.
Digitale Produkte sollen gesetzlich besser berücksichtigt werden.
Außerdem soll durch die Neuregelung das Verbraucherschutzniveau erhöht und mehr Rechtssicherheit insbesondere für private Verbraucher erreicht werden.
Dies bewirkt jedoch auch, dass Unternehmer künftig durch die neuen gesetzlichen Regelungen noch stärker in die Pflicht genommen werden als bisher.
Wichtig ist daher:
Unternehmen sollten wegen der Vielzahl an Neuerungen, sowohl im Bereich des Verkaufs an Privatpersonen (B2C) umgehend überarbeiten.
Dies gilt aber auch im B2B-Bereich.
Auch hier sollten Unternehmen daher ihre momentanen Verträge und AGB zur Vermeidung von rechtlichen und finanziellen Nachteilen umgehend überprüfen und bei Bedarf überarbeiten.
Bestehende Verträge sollten ebenfalls angepasst werden, z.B. durch Nachträge zu Verträgen oder auch Sidelettern oder die komplette Neuerstellung von bestehenden Verträgen.
Dies gilt insbesondere, wenn Unternehmen, Firmen und Betriebe auch an Verbraucher (Privatpersonen) verkaufen, gerade um evtl. rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Denn:
Ab dem 1. Januar 2022 gelten umfassende Veränderungen für das Kaufrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
Was im Wesentlichen gerade für Unternehmen zu beachten ist, lesen Sie in unserem Überblick: